Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Zuzahlung zu Schuheinlagen

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Verfasst am: 22. 01. 2005 [13:10]
Claudia
Themenersteller
Dabei seit: 16.09.2004
Beiträge: 2
Hallo,

ich habe mir orthopädische Schuheinlagen anfertigen lassen. Jetzt kam die Rechnung. Sie besteht aus 2 Posten:

1.Gesetzliche Zuzahlung lt. GMG 2000 Senkspreizf.einlagen (8,08¤)
2.Aufzahlung zur qualitativ höheren Versorgung (15,00¤)

Im Telefongespräch mit der Anfertigungsfirma wurde ich aufgeklärt,daß der 2. Posten eigentlich eine gesetzliche Erhöhung seit 2005 für die Anfertigung von orthopädische Schuheinalgen ist, und nur die verbale Erkärung des 2.Posten unglücklich ausgefallen ist.

Ist die Abrechnung korrekt?

Mit freundlichen Grüßen
Claudia

Stimmt das?
Verfasst am: 25. 01. 2005 [17:11]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813



Seit 01.01.05 gelten bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitliche Festbeträge, die die Kassen bei Schuheinlagen übernehmen dürfen. Dies hatte zur Folge, dass in manchen Bundesländer im Vergleich zu 2004 sich die Erstattungsbeträge erhöht haben, da sie davor niedriger lagen, andere Bundesländer (u.a. Baden-Württemberg) mussten eine geringfügige Senkung hinnehmen. Es gibt leider Sanitätshäuser die nicht bereit sind zu diesen Festbeträgen die Versicherten zu versorgen.

Der gesetzliche Eigenanteil berechnet sich nach der Höhe der Festbeträge (10% vom Festbetrag, mind. 5 ? max. 10 ?). Die Aufzahlungen die darüber hinaus verlangt werden, fallen voll in die Verantwortlichkeit des Leistungserbringers, dieser Aufschlag hat mit den Krankenkassen nichts zu tun.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.










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