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[Geschlossen] TWINRIX Imfung

Autor Nachricht
Verfasst am: 16. 12. 2009 [00:32]
nania
Themenersteller
Dabei seit: 16.12.2009
Beiträge: 1
hallo
wird die twinrix impfung für ein kind im alter von 6. jahren übernommen,
oder nicht.
mein hausarzt meinte da sei ein gewisser spielraum .
es gibt kassen die übernehmen es
und wiederum andere übernehmen es nicht .
wie sieht es da bei der mhplus aus.
Verfasst am: 17. 12. 2009 [13:44]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Die Durchführung der Schutzimpfungen richtet sich nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut) und der Bekanntmachung des Sozialministeriums. Diese Impfungen können generell über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Robert Koch Instituts unter folgendem Link:
http://www.rki.de/cln_100/nn_199596/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfempfehlungen/Impfempfehlungen__node.html?__nnn=true
Die Entscheidung, ob eine Impfung nach der Impfempfehlung der STIKO über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet werden kann, liegt bei Ihrem Arzt.

Darüber hinaus übernimmt die mhplus folgende Impfungen, sofern die Notwendigkeit aufgrund eines erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert ist. Dies betrifft die Kosten für folgende Impfungen:
- HPV (Gebärmutterhalskrebs) zwischen 18 und 26 Jahren
- Rotaviren

Sowie als Reiseschutzimpfungen wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes:
- Cholera
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Kombinierte Impfung gegen Hepatitis A und B (Twinrix)
- Japanische Enzephalitis
- Medikamentöse Malariaprophylaxe (Tabletten)
- Meningokokken-Meningitis
- Tollwut
- Typhus

Wir übernehmen die Kosten für den Impfstoff abzüglich des Eigenanteils in Höhe von zehn Prozent, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro je Impfung. Für die ärztliche Leistung und Beratung erstatten wir den Höchstsatz von 9,32 Euro. Das entspricht dem einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, für die Ziffern 1 und 375. Dazu reichen Sie nach Abschluss der Behandlung die Verordnung des Arztes sowie die Quittungen im Original zur Erstattung bei uns ein.


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