|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
|
Es besteht Anspruch auf Fahrkostenerstattung (als Nebenleistung) bei einem stationären Krankenhausaufenthalt (als Hauptleistung), wenn wir Kostenträger der Hauptleistung sind.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bei einer stationärer Behandlung pro Fahrt 10% der Fahrkosten, mindestens 5 ? und max. 10 ?.
Über das medizinisch notwendige Transportmittel (PKW, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel) und somit über den Umfang der uns möglichen Fahrkostenerstattung entscheidet der Vertragsarzt.
Bei einer PKW-Fahrt können wir pro berechnetem Kilometer (laut Routenplaner) 0,20 ? erstatten.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach an.
|