Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Familienversicherung

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Verfasst am: 24. 05. 2004 [18:00]
maja
Themenersteller
Dabei seit: 14.05.2004
Beiträge: 3
Ich arbeite seit ein paar Jahren als freischaffende Architektin und bin Privatversichert mein Mann ist bei ihnen pflichtversichert, wenn ich keine Einkünfte mehr haben sollte, z.B. auf Grund einer Schwangerschaft und anschließender Zeit für die Erziehung des Kindes, kann ich zu jeder Zeit den Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung über meinen Mann stellen, oder gibt es Fristen, z.B. so und so viel Wochen vor o. nach der Geburt etc.? Ich habe diese Frage schon zweimal telefonisch gestellt, beim ersten Mal hieß es ich könnte jeder Zeit den Antrag stellen, auch kurz vor der Geburt, beim zweiten Mal sagte man mir man müßte den Antrag mind. 6 Wochen vor Geburtstermin stellen, was stimmt jetzt??
Verfasst am: 28. 05. 2004 [16:09]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Die Mutterschutzfrist
- beginnt 6 Wochen vor und endet 8 Wochen nach der Geburt
- bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen
- nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot

Elternzeit (§ 15ff.BErzGG) - früher Erziehungsurlaub genannt - ermöglicht die Freistellung von der Arbeitspflicht. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten kann auf die Zeit bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres des Kindes übertragen werden.
Die Elternzeit kann auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden; ist jedoch auf max, 3 Jahre und 4 Zeitabschnitte pro Kind begrenzt.
Die Elternzeit wird mit dem Arbeitgeber vereinbart und setzt daher ein Arbeitsverhältnis voraus. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden in der Woche zulässig. Mit Zustimmung des Arbeitgebers darf die Teilzeitbeschäftigung auch bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden.

Die Familienversicherung kann bei der mhplus durchgeführt werden, sobald das Gewerbe abgemeldet ist und uns eine Kopie der Gewerbeabmeldung vorliegt. Ein Unterschied zwischen einer privaten Versicherung und einer freiwilligen Versicherung bei der mhplus gibt es in diesem Zusammenhang nicht.


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