| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 22. 04. 2004 [15:07]
|
|
joe
Themenersteller
Dabei seit: 22.04.2004
Beiträge: 1
|
Welchen Betrag/Beitrag ist für Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld mehr beziehen und auch keine Arbeitslosenhilfe wegen angespartem Vermögen erhalten, zu bezahlen und sich quasi privat, ohne Einkommen versichern müssen ?
|
|
Verfasst am: 27. 04. 2004 [16:50]
|
|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
|
Nach Ende der Leistungszahlung durch das Arbeitsamt kann die Mitglied-
schaft auf Antrag als freiwillige Versicherung weitergeführt werden, wenn unmittelbar vorher eine Versicherungszeit von mindestens zwölf Monaten oder 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre in einer gesetzlichen Kasse nachgewiesen werden kann.
Für die Beitragsbemessung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit zu berücksichtigen. Die Mindesbeitagsbemessungsgrundlage
2004 = 805,00 Euro, daraus ergibt sich der Beitrag zur Krankenver-
sicherung = 100,62 Euro und zur Pflegeversicherung = 13,68 Euro.
Übt man eine selbstständige Tätigkeit aus oder ist der Ehepartner
privat krankenversichert, erfolgt die Beitragsbemessung nach anderen
gesetzlichen Regelungen.
|
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.