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Verfasst am: 24. 10. 2005 [14:00]
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lorenz
Themenersteller
Dabei seit: 24.10.2005
Beiträge: 1
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Hallo,bei mir sollte eine Paratonthosebehandlung durchgeführt werden.
Mein ZA sagt, Voraussetzung wäre eine profesionelle Zahnreinigung, die allerdings eine Privatleistung ist.
Stimm das?
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Verfasst am: 25. 10. 2005 [15:12]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Individualprohylaktische Leistungen für Erwachsene sind nach Auffassung des Gesetzgebers als unspezifische, nicht zielgerichtete Maßnahmen ineffektiv und ineffizient. Diese sind mit Beginn des Jahres 2000 ersatzlos gestrichen worden. Privatliquidationen die ab dem 01.Januar 2000 erstellt wurden, können daher nicht mehr übernommen werden.
Bei einer Paradontosebehandlung ist eine Zahnreinigung als Voraussetzung vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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