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[Geschlossen] 2 Rechnungen für eine Leistung

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Verfasst am: 27. 08. 2006 [19:12]
mausialtpl
Themenersteller
Dabei seit: 27.08.2006
Beiträge: 1
Ich muß ein wenig weiter ausschweifen. Im 04/06 wurde ein Kosten- und Heilungsplan meiner Ärztin erstellt. Da die 4 Frontzähne gezogen werden sollten, mußte ich zu einem Gutachter ,der dieser Behandlung zustimmte. Im Juli 06 wurden von meiner Ärztin der Abdruck für die Prothese gefertigt. Ein neuer Termin wurde gesetzt. Zum Termin hatte ich starke Schmerzen im Unterkiefer, die von einer OP (Speichelstein- entfernung 5x4x3 Größe) her rührten. Der Termin wurde durch mich abgesagt. Danach ist die Zahnärztin in den Urlaub gegangen. In der Urlaubszeit bekam ich starke Schmerzen im Bereich der Frontzähne. Ich bin dann zur Schmerzbehandlung einer anderen Zahnärztin gegangen. Diese nahm eine Wurzelresizierung des Eckzahns (3 von rechts) vor. Bei dieser Behandlung wurde mir mitgeteilt, wenn die Frontzähne nicht rauskämen, würde sich das immer wieder entzünden. Da hatten wir auch sehr gutes Wetter mit mindestens 30°. Dies wäre auch ein Faktor der Zahnärztin gewesen, die den Herd des Eckzahnes immer wieder entzünden ließen. Um endlich schmerzfrei zu sein, stimmte ich das Ziehen der Frontzähne zu. Die Zahnärztin nahm einen Abdruck und stellte einen neuen Heilungsplan auf. Neuer Termin 1 Woche später.Dieser 2 Plan wurde von der KKH auch bestätigt. Jetzt ist folgendes Problem: Es sind 2 Rechnungen zu begleichen. Hätte die KKH bei 2ter Einreichung des Planes nicht stutzen müssen und diesen ablehen? Ich kann keine 2 Rg. bezahlen. KKH behauptet, 1 Plan wurde storniert. Bitte helfen Sie mir
Verfasst am: 30. 08. 2006 [12:40]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Ihre Anfrage bezüglich einer 2. Rechnung für eine zahnärztliche Behandlung, ist ohne Prüfung der Unterlagen sehr schwer nachzuvollziehen.

Nach Eingliederung eines Zahnersatzes haben Sie darauf 2 Jahre Garantie. Aus diesem Grund, kann innerhalb dieser Garantiezeit kein neuer Heil- und Kostenplan für die gleiche Versorgung genehmigt werden.

Liegt nur eine Antrag für eine Zahnersatzversorgung vor und wird innerhalb dieser 2 Jahre ein gleicher Kostenvoranschlag eingereicht, wird in der Zahnarztpraxis nachgefragt, ob die erste geplante Behandlung durchgeführt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird der erste Heil- und Kostenplan storniert und der zweite Plan kann nach Prüfung genehmigt werden.

Ob in Ihrem Fall ein Fehler der gesetzlichen Krankenkasse oder der Zahnarztpraxis vorliegt, ist erst nach Abklärung der Unterlagen sicher zu sagen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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