Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Unheilbare Krankheit

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Verfasst am: 09. 03. 2006 [11:17]
entri
Themenersteller
Dabei seit: 25.04.2004
Beiträge: 3
Folgender Fall:
Selbständiger ist bei mhplus freiwillig versichert. Kann seine Selbständigkeit aber wegen einer schweren, unheilbaren Krankheit nicht mehr ausüben und hat deshalb daraus keinerlei Einkommen mehr. Seine Frau ist bei mhplus als Arbeitnehmerin pflichtversichert.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Familienversicherung abgeschlossen werden? Muss das Gewerbe zwingend abgemeldet werden oder genügt eine Bescheinigung, z. B. des Finanzamts, dass kein Einkommen erzielt wird?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Verfasst am: 14. 03. 2006 [16:27]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht unter anderem dann, wenn der Ehegatte kein Gesamteinkommen hat,
das regelmäßig die Grenze von 350 ? monatlich überschreitet und nicht hauptberuflich selbständig tätig ist. Die Feststellung
einer nicht hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit erfordert eine genauere Prüfung, die den jeweiligen Einzelfall betrachtet.
Neben einer Einkommens- und einer Zeitgrenze ist unter anderem auch zu prüfen, ob der Selbständige in seinem Unternehmen
Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Sofern die selbständige Tätigkeit aktiv nicht ausgeübt wird, kein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit erzielt wird
und im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist eine Gewerbeabmeldung nicht zwingend erforderlich. In diesem
Fall würde grundsätzlich eine Bestätigung des Finanzamtes ausreichen aus der hervorgeht, dass ein Einkommen nicht mehr
erzielt wird.

Zur abschließenden Beurteilung empfehlen wir Ihnen, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Bereich Privatkunden
in Verbindung zu setzen.


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