Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Sozialversicherungsbeitrage als Studentin

Autor Nachricht
Verfasst am: 11. 10. 2006 [22:04]
Merani2
Themenersteller
Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 1
Hallo,
ich habe in diesem Jahr (Jan-Oktober) ein Festgehalt von 272,85 im Monat erhalten bei 10 Stunden/Woche.
Außerdem bin ich familienversichert.
Nun werde ich im November und Dezember 15 Stunden/Woche arbeiten und etwa ein Bruttogehalt von 426 Euro haben. Wieviel wird mir dann nach Abzug der SV-Beiträge übrig bleiben? Muss ich mich für die beiden Monate selbst versichern? Oder kann ich familienversichert bleiben?
Der Bezirksleiter meiner Firma möchte von mir einen Rentenversicherungsausweis haben: benötige ich den denn?
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Svenja
Verfasst am: 18. 10. 2006 [11:35]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Gerne geben wir Ihnen detailliert Auskunft zu Ihrer Anfrage zur Familienversicherung in Verbindung mit dem Überschreiten der Einkommensgrenze für den Minijob im November und Dezember diesen Jahres. Mit den vorliegenden Informationen ist dies leider nicht möglich. Wir müssten hierfür wissen, wie Sie im November und Dezember des Vorjahres versichert waren und ob Sie in diesem Zeitraum beschäftigt waren (wenn ja in welcher Form). Wir bedauern es, dass wir an dieser Stelle nicht näher auf Ihr Anliegen eingehen können.

Weiterhin fragen Sie zum Rentenversicherungsausweis. Wir gehen davon aus, dass Sie den Sozialversicherungsausweis meinen. Diesen Ausweis benötigen Sie auf jeden Fall.

Jeder Beschäftigte (unabhängig von dem Umfang der Beschäftigung) erhält bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung einen Sozialversicherungsausweis. Dieser wird von der Deutschen Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten verschickt. Dieser Ausweis wird entweder beim Arbeitgeber hinterlegt oder ist unter Bestimmten Voraussetzungen sogar immer mitzuführen.

Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis nicht finden, informieren Sie bitte Ihre Krankenkasse. Diese bestellt einen neuen für Sie und sendet Ihnen bei Bedarf eine Bestätigung zu.


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