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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
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Eine Kostenübernahme für eine Laserbehandlung zur Narbenkorrektur kann, wie bereits geschildert, von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Führen diese Narben zu erheblich seelischen Belastungen, ist eventuell die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung gegeben. Die medizinische Notwendigkeit hierfür ist von ihrem behandelnden Arzt festzustellen.
Grundsätzlich gilt, dass der Gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Sachleistungsprinzip zu Grunde liegt. Dies bedeutet, dass der Versicherte keine Kosten auszulegen hat. Er erhält vielmehr die ärztliche Behandlung, Arzneimittel usw. nach Vorlage seiner Krankenversichertenkarte.
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