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[Geschlossen] Arztrechnung überprüfen als gesetzl. versicherter Kassenpatient

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Verfasst am: 24. 11. 2008 [14:15]
pet_cycle
Themenersteller
Dabei seit: 24.11.2008
Beiträge: 1
Eines vorenweg: Mit der Arbeit des Arztes, um den es hier geht bin ich zufrieden.

Allerdings habe ich den Verdacht, dass er bei der jährlichen Routinekontrolle für das Entfernen von Zahnstein und Polieren der Zähne mehr Zähne abgerechnet hat, als er angefasst hat bzw. ich noch im Mund habe. icon_frown.gif

Zwei Bekannte von mir gehen zum selben Zahnarzt, sind jedoch Privat versichert. Bei beiden wurden mehr Zähne berechnet, als behandelt wurden. Gibt es eine Möglichkeit für gesetzl. versicherte Menschen, ebenfalls die Rechnungen zu überprüfen?

Bei der mhplus Hotline bekam ich leider zu hören, dass dies nicht üblich und zu aufwändig sei. Ist das wirklich wahr, dass es die gesetzlichen Krankenkassen nicht interessiert, ob die Ärzte auch das abrechnen, was sie geleistet haben?
Verfasst am: 28. 11. 2008 [13:03]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben Ihre Anfrage zur Beantwortung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
In Kürze erhalten Sie eine Antwort.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre mhplus
Verfasst am: 02. 12. 2008 [09:51]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Patientenquittung.
Gemäß § 305 Sozialgesetzbuch (SGB V) können Versicherte ab dem 01.01.2004 direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise, spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, eine Quittung über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen. Der Versicherte muss für eine quartalsweise schriftliche Unterrichtung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro zuzüglich Versandkosten erstatten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte in diesem Zusammenhang mit dem Quartalsupdate für die Softwarehäuser übermittelt. Die auf Datenträger abrechnenden Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten setzen sich bitte mit ihrem Softwarehaus in Verbindung.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre mhplus


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