Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Antrag auf Funktionsträning

Autor Nachricht
Verfasst am: 05. 11. 2011 [15:38]
Urmel
Themenersteller
Dabei seit: 13.10.2009
Beiträge: 6
Ich wollte anfragen wenn ich von meinem Orthopäden oder Hausarzt einen "Antrag auf Kostenübernahme von Funktionstraining" für Krankengymnastik an Geräten ausstellen lassen kann und bei Ihnen einreichen kann.

Die "Krankengymnastik an Geräten"
würde ich in einem Rehazentrum durchgeführen

Viele Güße
Urmel
Verfasst am: 07. 11. 2011 [11:33]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

gerne beantworten wir Ihre Anfrage!

Rehabilitationssport/Funktionstraining werden vom Arzt verordnet, mit dem so genannten Muster 56. Bitte reichen Sie das Muster 56 zur Prüfung/Genehmigung bei uns ein.
Sobald Sie die Genehmigung von uns erhalten haben, können Sie bei einem zugelassenen Anbieter mit dem Rehabilitationssport/Funktionstraining beginnen.

Wenn Ihr Arzt Krankengymnastik an Geräten (KGG) verordnet, erfolgt das mit einer normalen Heilmittelverordnung. Mit dieser können Sie dann direkt zum Krankengymnasten gehen, der KGG abrechnen kann. Sie bezahlen dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre mhplus


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