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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
gerne beantworten wir Ihre Anfrage!
Rehabilitationssport/Funktionstraining werden vom Arzt verordnet, mit dem so genannten Muster 56. Bitte reichen Sie das Muster 56 zur Prüfung/Genehmigung bei uns ein.
Sobald Sie die Genehmigung von uns erhalten haben, können Sie bei einem zugelassenen Anbieter mit dem Rehabilitationssport/Funktionstraining beginnen.
Wenn Ihr Arzt Krankengymnastik an Geräten (KGG) verordnet, erfolgt das mit einer normalen Heilmittelverordnung. Mit dieser können Sie dann direkt zum Krankengymnasten gehen, der KGG abrechnen kann. Sie bezahlen dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre mhplus
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