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Verfasst am: 22. 09. 2005 [17:18]
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Michi1999
Themenersteller
Dabei seit: 22.09.2005
Beiträge: 1
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Wenn der Wohnsitz vorübergehend, für länger als ein Jahr, ins Nicht-EU Ausland verlegt wird, kann ich dann meine deutsche freiwillige Krankenversicherung weiterlaufen lassen, oder muss ich diese kündigen oder auf Anwartschaft stellen. Fürs Ausland besteht eine Extra Krankenversicherung, so dass keine Kosten anfallen.
Vielen Dank im voraus!
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Verfasst am: 30. 09. 2005 [15:54]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Für freiwillig Versicherte Mitglieder gilt grds. das Territorialprinzip, darüber hinaus gibt es im Rahmen des EU-Rechtes die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung auch bei Wohnort in einem EU-Staat. Wird der Wohnsitz oder ständige Aufenthaltsort ins nicht EU-Ausland verlegt, kann die freiwillige Mitgliedschaft nicht aufrechterhalten bleiben. Anderes gilt für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr.
Laut Satzung der mhplus besteht jedoch die Möglichkeit bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt die freiwillige Mitgliedschaft in Form einer Anwartschaft durchzuführen. Sie haben dann jederzeit die Möglichkeit nach Rückkehr aus dem Ausland weiterhin in der mhplus versichert zu bleiben.
Haben Sie noch weitere Fragen, rufen Sie uns einfach an!
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