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Verfasst am: 23. 02. 2007 [12:27]
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Angi07
Themenersteller
Dabei seit: 23.02.2007
Beiträge: 2
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Hallo,
ich hätte paar Fragen zum Versicherungsschutz für freiwillig Versicherte während des Mutterschutzes und der Elternzeit.
Ich bin Angestellte und bei Ihnen freiwillig versichert.
Mein Mann ist auch Angestellter und freiwillig bei der BKK von seiner Firma versichert.
Im Sommer erwarten wir unsere Zwillinge.
Nach der Geburt möchte ich 12 Monaten Elternzeit nehmen.
Danach möchte ich wieder arbeiten, aber nur ca. 10h in der Woche.
Wie funktioniert es mit dem Mitgliedschaftsbeitrag während des Mutterschutzes, während der Elternzeit und danach, wenn ich ca. 10h in der Woche arbeite?
Wann und welche Anträge odere andere Formulare muss ich bei Ihnen einreichen?
Ich danke Ihnen herzlich im voraus für Ihre Antwort
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Verfasst am: 23. 02. 2007 [15:36]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Da Ihr Ehemann ebenfalls gesetzlich versichert ist, haben Sie dem Grunde nach Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über seine Mitgliedschaft. Aus diesem Grund bleibt Ihre Mitgliedschaft während der Elternzeit beitragsfrei bei der mhplus erhalten - ebenso
in der Zeit des Mutterschaftsgeldbezuges. Wenn Sie wieder eine Tätig-
keit aufnehmen, hängt der weitere Versicherungsschutz von der Höhe
Ihres Arbeitsentgeltes ab. Liegt dies über 400 Euro, besteht Versicherungspflicht,liegt es darunter wären wieder die Voraussetzungen für die Familenversicherung erfüllt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, vorallem Gesundheit für Sie und die Kinder. Nehmen Sie doch bitte nochmal direkt über info@mhplus.de Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen.
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