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Verfasst am: 12. 01. 2007 [11:20]
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Silke17
Themenersteller
Dabei seit: 12.01.2007
Beiträge: 2
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Hallo,
ich hätte eine Frage, die mir nicht ganz klar ist.
Wir erwarten im März unser Baby. Zur Zeit bin ich voll berufstätig und bei der mhplus versichert. Mein man ist ebenfalls voll berufstätig und bei der BKK seiner Firma versichert.
Was mir nicht ganz klar ist, ist wie mein Versicherungsschutz aussieht, wenn ich 2 Jahre Elternzeit nehmen und mein Mann ebenfalls 2 Monate.
Soweit ich weiß, bin ich für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt automatisch beitragsfrei bei der mhplus weiter versichert.
1. Wie sieht es aber dann mit den weiteren 22 Monaten Elternzeit aus?
Bin ich da ebenfalls automatisch beitragsfrei bei mhplus versichert
und muss ich das bei Ihnen irgendwie melden?
Oder muss ich mich und das Baby dann bei meinem Mann mitversichern?
2. Falls ich mich bei meinem Mann mitversichern müsste und er dann
ebenfalls seine zwei Monate Elternzeit nimmt (und ich ja in dieser
Zeit auch Elternzeit habe), wo sind wir denn dann versichert?
Bzw. müssen wir dafür extra etwas abschließen oder bei der
Versicherung melden?
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank im voraus.
Silke
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Verfasst am: 16. 01. 2007 [11:06]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Ihre Mitgliedschaft bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht oder nach den gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.
Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (--> 36 Monate) Ihres Kindes in Anspruch genommen werden.
Ein Anteil von bis zu 12 Monaten kann mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres Ihres Kindes übertragen werden.
Sie möchten 24 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen und Ihr Ehemann 2 Monate. Folglich sind Sie und Ihr Ehemann in dieser Zeit (insgesamt 26 Monate), jeder bei seiner Krankenkasse, beitragsfrei versichert. Sollten Sie noch weitere 22 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, sind Sie hier noch 10 Monate (--> Differenz von den bereits in Anspruch genommenen 26 Monaten zum Höchstanspruch von 36 Monaten) beitragsfrei versichert. Die letzten 12 Monaten Ihrer Elternzeit müssten Sie die Familienversicherung über Ihren Ehemann beantragen.
Die Dauer Ihrer Elternzeit wird uns von Ihrem Arbeitgeber bestätigt, hier brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
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