Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Versicherung und Beitrag / freiwillig in der GKV

Autor Nachricht
Verfasst am: 22. 12. 2007 [15:20]
wolle-west
Themenersteller
Dabei seit: 22.12.2007
Beiträge: 1
Hallo, ich habe ein paar Fragen zum Versicherungsschutz für freiwillig Versicherte während der Elternzeit.

Die Situation ist folgende:
1. Ich bin Angestellter und bei mhplus freiwillig versichert.
2. Meine beiden Kinder sind ebenfalls bei mhplus mitversichert.
3. Meine Frau ist (Teilzeit-) Angestellte und gesetzlich in einer anderen BKK versichert.
4. Im Frühjahr möchte ich 2 "Vätermonate" mit Elterngeldbezug (Höchstförderung) nehmen.
5. Danach möchte ich wieder wie bisher voll arbeiten.

Fragen:
A. Wo habe ich und meinen mitversicherten Kinder während der 2-monatigen Elternzeit Versicherungsschutz? Bei mhplus oder bei meiner Frau?
B. Wie hoch ist ggf. der GKV-Beitrag während der 2-monatigen Elternzeit?
C. Wann und welche Anträge muss ich wo einreichen?

Ich danke Ihnen herzlich im voraus für Ihre Antwort.
Verfasst am: 28. 12. 2007 [15:32]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Grundsätzlich besteht für die Dauer des Bezugs von Elterngeld oder In-anspruchnahme von Elternzeit für freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse weiterhin Beitragspflicht.
Besteht aber dem Grunde nach Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - wie hier in Ihrem Fall bei Ihrer Ehefrau - dann bleibt Ihre Mitgliedschaft und somit auch die Ihrer Kinder beitragsfrei erhalten.
Zur Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen setzen Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Personalien direkt mit uns in Verbindung.


Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.