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Verfasst am: 22. 12. 2007 [15:20]
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wolle-west
Themenersteller
Dabei seit: 22.12.2007
Beiträge: 1
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Hallo, ich habe ein paar Fragen zum Versicherungsschutz für freiwillig Versicherte während der Elternzeit.
Die Situation ist folgende:
1. Ich bin Angestellter und bei mhplus freiwillig versichert.
2. Meine beiden Kinder sind ebenfalls bei mhplus mitversichert.
3. Meine Frau ist (Teilzeit-) Angestellte und gesetzlich in einer anderen BKK versichert.
4. Im Frühjahr möchte ich 2 "Vätermonate" mit Elterngeldbezug (Höchstförderung) nehmen.
5. Danach möchte ich wieder wie bisher voll arbeiten.
Fragen:
A. Wo habe ich und meinen mitversicherten Kinder während der 2-monatigen Elternzeit Versicherungsschutz? Bei mhplus oder bei meiner Frau?
B. Wie hoch ist ggf. der GKV-Beitrag während der 2-monatigen Elternzeit?
C. Wann und welche Anträge muss ich wo einreichen?
Ich danke Ihnen herzlich im voraus für Ihre Antwort.
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Verfasst am: 28. 12. 2007 [15:32]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Grundsätzlich besteht für die Dauer des Bezugs von Elterngeld oder In-anspruchnahme von Elternzeit für freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse weiterhin Beitragspflicht.
Besteht aber dem Grunde nach Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - wie hier in Ihrem Fall bei Ihrer Ehefrau - dann bleibt Ihre Mitgliedschaft und somit auch die Ihrer Kinder beitragsfrei erhalten.
Zur Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen setzen Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Personalien direkt mit uns in Verbindung.
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