[Geschlossen] Rückfrage zu vorigem Thema (Fortbestehen der Versicherung od. PKV)
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Verfasst am: 13. 05. 2009 [14:35]
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sarina1212
Themenersteller
Dabei seit: 06.05.2009
Beiträge: 2
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Ich habe noch eine Rückfrage zu Ihrer Antwort: von einer Rechtsanwältin wurde mir gesagt, dass ich bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit nach §192(1)2. SGB V weiter gesetzlich versichert bleibe, solange ich in Elternzeit bin. Nun würde ich schon gerne wissen, was nun Sache ist, da ich nicht am Ende ganz ohne Versicherungschutz dastehen möchte. Gilt für mich o.g. Paragraph nicht?
sarina
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Hallo,
ich bin seit einem Jahr in Elternzeit und arbeite seit einigen Wochen wieder Teilzeit. Dadurch wurde ich pflichtversichert (vor Elternzeit:privat). Nun bin ich wieder schwanger, woraufhin mein Arbeitgeber die Teilzeittätigkeit vor Beginn des MuSchu durch Aufhebungsvertrag (nur für die Teilzeittätigkeit, mein AV bleibt bestehen, ich wäre dann wieder voll in Elternzeit) beenden möchte. Hätte ich dadurch Nachteile die KV betreffend? Dass ich keinen Mutterschaftsgeldzuschuß bekomme, ist mir klar. Was passiert mit meinem Versicherungsverhältnis? Läuft das weiter oder muß ich wieder in die PKV? Ich habe noch nicht unterschrieben und bitte um rasche Antwort, danke!
sarina
Verfasst am: 11. 05. 2009 [14:07]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 735 Guten Tag,
danke für Ihre Anfrage.
Eine Versicherungspflicht bestand in der gesetzlichen Krankenversicherung nur aufgrund der Teilzeitarbeit. Dasher müssen Sie wieder zurück in die PKV.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus BKK
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Verfasst am: 19. 05. 2009 [08:39]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
danke für Ihre E-Mail.
Sie haben uns mitgeteilt, dass nur das Teilzeitarbeitsverhältnis durch dieses Sie versicherungspflichtig wurden endet. Das bisherige Arbeitsverhältnis, aufgrund dessen Sie privat krankenversichert sind, bleibt jedoch in vollem Umfang weiter während der Elternzeit bestehen. Der § 192 Abs. 2 SGB V bezieht sich jedoch auf versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Diesem Personenkreis gehören Sie jedoch nicht an, aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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