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Verfasst am: 17. 12. 2008 [10:40]
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schaetzchen
Themenersteller
Dabei seit: 17.12.2008
Beiträge: 1
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da sich rechtlich ja einiges geändert hat wollte ich mich nun nocheinmal erkundigen - ich bin schwanger und möchte im Geburtshaus entbinden. Welche Kosten / welche Höhe übernimmt die BKK?
.. ich bin derzeit arbeitslos (vorher Ausbildung ohne Einkommen, zugesagte Stelle konnte ich wg. Infektionsrisiko nicht annehmen => Beschäftigungsverbot), über 25, unverheiratet aber ohne Anspruch auf staatliche Unterstützung (wenn man von Kindergeld / Elterngeld absieht - aber das greift ja ohnehin erst, wenn das Kind auf der Welt ist) also derzeit fast zwangsläufig freiwillig versichert..
Mir wurde am Telefon schon mitgeteilt, dass ich ab Beginn der Schutzfrist keine Beiträge mehr bezahlen muss (allerdings auch kein Mutterschaftsgeld bekommen werde) .. wie lange greift die Beitragsfreiheit dann? Mein Kind wird automatisch bei mir mitversichert? wie läuft das mit Elternzeit, wenn ich doch eigentlich keinen Arbeitgeber habe / kein Einkommen?
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Verfasst am: 22. 12. 2008 [14:42]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
1. die mhplus beteiligt sich an den Kosten der Entbindung in einem Geburtshaus mit einem maximalen Betrag von 325,00 Euro für die "Betriebskosten".
2. Bei ledigen, freiwillig Versicherten Personen ohne Einkünfte besteht grundsätzlich Beitragsfreiheit während des Mutterschaftsgeldbezuges und während des Elterngeldbezuges. Die Beitragsfreiheit bezieht sich während des Elterngeldbezuges jedoch nur auf die Leistung selbst. Eine Einstufung erfolgt anhand der vorhandenen Einkünfte, hieraus brechnet sich auch die Höhe der Beiträge. Die Familienversicherung des Kindes wird auf Antrag geprüft.
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