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Verfasst am: 14. 12. 2007 [18:54]
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solros
Themenersteller
Dabei seit: 14.12.2007
Beiträge: 1
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Hallo,
ich bin unverheiratet, freiwillig gesetzlich versichert als Freiberuflerin und schwanger
Ich werde Elterngeld beantragen.
Meine Tätigkeit werde ich mit Geburt des Kindes nicht mehr ausüben können (wahrscheinlich 1 Jahr).
Also habe ich kein eigenes Einkommen in der Zeit, außer dem Elterngeld.
Was bezahle ich an die mhplus?
Vielen Dank für die Hilfe,
solros
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Verfasst am: 28. 12. 2007 [15:53]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Wir wünschen Ihnen zur bevorstehenden Geburt alles Gute und Ihnen und dem Baby ein glückliches gesundes Leben!
Für die Dauer des Bezugs von Elterngeld besteht grundsätzlich
weiterhin Beitragspflicht. Bezüglich einer eventuellen Beitragsgruppenänderung/Neueinstufung unter Beachtung der geänderten
Einkommensverhältnisse sollten Sie sich unbedingt direkt mit
der Kasse in Verbindung setzen.
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