Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Beitragsfreiheit bei Mutterschutz und Elternzeit

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Verfasst am: 14. 04. 2006 [11:03]
monika237
Themenersteller
Dabei seit: 14.04.2006
Beiträge: 1
Während des Mutterschutzes und der Elternzeit ist man ja normalerweise weiterhin kostenfrei krankenversichert.
Gilt dies auch, wenn ich derzeit eine Job in der sogenannten Gleitzone (zwischen 400 und 800 EUR) ausübe?
Gibt es eine Mindestdauer, in der Beiträge geleistet worden sein müssen? Vorher war ich arbeitslos.

Vielen Dank
Verfasst am: 25. 04. 2006 [12:35]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Beschäftigungen mit einem Entgelt über 400 Euro unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Ar-
beitslosen- und Pflegeversicherung.
Auf Antrag ist jedoch eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt. Der Antrag ist bei der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen und erstreckt sich ausschließlich auf die Elternzeit.
Eine Mindestdauer gibt es nicht.


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