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Verfasst am: 23. 11. 2005 [13:39]
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snoopy1712
Themenersteller
Dabei seit: 23.11.2005
Beiträge: 1
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Liebes mh-plus Team,
ich bin schwanger und befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Mein Mutterschaftsurlaub beginnt ca. am 22.03.06 und mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.03.06 aus.
1. Läuft der Vertrag trotz Mutterschaft aus oder besteht da noch ein besonderer Schutz bis zumindest 8 Wochen nach der Geburt? Schliesslich habe ich durch die Schwangerschaft keine Chance auf eine "normale" Vertragsverlängerung.
2. Wo muss ich mich mit welchen Fristen melden, um Mutterschaftsgeld zu beziehen? Generell im Normalfall mit Arbeit und im Falle der Arbeitslosigkeit?
3. Können das Kind und ich über den Vater familienversichert werden, auch wenn ich nicht verheiratet bin??
Vielleicht haben Sie ja noch ein paar Tips für mich 
Vielen lieben Dank für eine schnelle Antwort
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Verfasst am: 29. 11. 2005 [15:27]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die gesamte Zeit der Mutterschutzfrist. Allerdings haben Sie ab 01.04.06 Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
An dem befristeten Arbeitsverhältnis ändert sich nichts. Sie sind dann ab 01.04.06 für die Zeit der Mutterschutzfrist weiter versichert, aufgrund des Mutterschaftsgeldbezuges und ggfs. auch im Anschluß daran aufgrund des Bezuges von Erziehungsgeld.
Das Mutterschaftsgeld muß bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierzu stellt der behandelnde Gynäkologe frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin eine Bescheinigung über diesen voraussichtlichen Entbindungstermin aus. Diese Bescheinigung muß auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben und an die KK gesandt werden. Ein zusätzlicher Antrag auf Mutterschaftsgeld ist dann nicht nötig.
Zu der Frage der Familienversicherung:
Sie können nicht beim Kindsvater familienversichert werden, solange sie nicht verheiratet sind. Das Kind kann jedoch beim Vater familienversichert werden. Zum Antrag auf Familienversicherung benötigen wir dann zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde.
Haben Sie noch Fragen rufen Sie uns einfach an.
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