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[Geschlossen] Aufhebungsvertrag vor Beginn MuSchu Nachteile???

Autor Nachricht
Verfasst am: 06. 05. 2009 [16:03]
sarina1212
Themenersteller
Dabei seit: 06.05.2009
Beiträge: 2
Hallo,

ich bin seit einem Jahr in Elternzeit und arbeite seit einigen Wochen wieder Teilzeit. Dadurch wurde ich pflichtversichert (vor Elternzeit:privat). Nun bin ich wieder schwanger, woraufhin mein Arbeitgeber die Teilzeittätigkeit vor Beginn des MuSchu durch Aufhebungsvertrag (nur für die Teilzeittätigkeit, mein AV bleibt bestehen, ich wäre dann wieder voll in Elternzeit) beenden möchte. Hätte ich dadurch Nachteile die KV betreffend? Dass ich keinen Mutterschaftsgeldzuschuß bekomme, ist mir klar. Was passiert mit meinem Versicherungsverhältnis? Läuft das weiter oder muß ich wieder in die PKV? Ich habe noch nicht unterschrieben und bitte um rasche Antwort, danke!

sarina
Verfasst am: 11. 05. 2009 [14:07]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

danke für Ihre Anfrage.

Eine Versicherungspflicht bestand in der gesetzlichen Krankenversicherung nur aufgrund der Teilzeitarbeit. Dasher müssen Sie wieder zurück in die PKV.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Freundliche Grüße
Ihre mhplus BKK


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