Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Wechsel Kind von PKV in GKV Familienversicherung

Autor Nachricht
Verfasst am: 06. 03. 2007 [13:15]
Lackus
Themenersteller
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 1
Guten Tag!

Als Angestellte bin ich in der GKV pflichtversichert. Mein Ehemann ist privat krankenversichert.
Leider kann er nicht (obwohl sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt) zurück in die GKV, da er über 55 Jahre alt ist.

Unsere jüngste Tochter (Schülerin, 17 Jahre) ist zusammen mit meinem Mann privat versichert. Jetzt überlegen wir, ob unsere Tochter zu mir in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln kann und haben dazu einige Fragen:

1) Mein Mann hat neben einem Minijob auf 400-EUR-Basis nur Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Sein Einkommen ist allerdings geringer als meines.
Wird der Minijob, der pauschal versteuert wird, zu seinem Einkommen dazugezählt?

2) Wäre es unter diesen Voraussetzungen möglich, (nach Kündigung der PKV unserer Tochter) sie mit mir zu versichern (Familienversicherung)?

3) Kann als Einkommensnachweis der aktuelle Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 verwendet werden, oder muss das aktuelle Einkommen nachgewiesen werden?

4) Unsere ältere Tochter ist seit Beginn Ihres Studiums 10/2003 selbst in der studentischen GKV versichert. Kann sie dann ebenfalls in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln?
Ab welchem Zeitpunkt wäre ein solcher Wechsel rückwirkend möglich und welche Einkommensnachweise wären dazu erforderlich?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Verfasst am: 07. 03. 2007 [13:29]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
1. Frage:

Für die Prüfung ob ein Anspruch auf Familienversicherung für die jüngste Tochter besteht benötigen wir den aktuellsten Steuerbescheid aus der die EInkünfte Ihres privat Versicherten Ehegatten ersichtlich sind. Eine beitragsfreie Familienversicherung kann nicht durchgeführt werden, wenn das Einkommen Ihres privat Versicherten Ehegatte 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher wie Ihr Gesamteinkommen ist.

2. Frage

Bei selbstständig Gewerbetreibende wird der Mini-Job nicht zum Einkommen dazugerechnet, da dieser bereits pauschal versteuert ist

3. Frage

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr ist einen beitragsfreie Familienversicherung möglich, wenn sich die Kinder in Berufs- oder Schulausbildung befinden. Da Ihr Ehegatte jedoch privat versichert ist, müssen erst die Einkommensverhältnisse geprüft werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an.



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