Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Studentin >30 J. mit Honorartätigkeit

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Verfasst am: 19. 02. 2007 [09:40]
marie
Themenersteller
Dabei seit: 19.02.2007
Beiträge: 1
Ich bin Studentin im 4. Semester und habe vor ab 1.3. eine Honorartätigkeit ca. 800,- brutto/monatl. max. 16 std/woche anzunehmen. Derzeit bin ich Angestellt für ca. 520 Euor/brutto monatl. und darüber auch krankenversichert. Wenn ich die Honorartätigkeit annehmen würde, müsste ich die Angestelltentätigkeit aufgeben. Wie wäre meine Versicherungsbeitrag und -status, wenn ich lediglich noch die HOnorartätigkeit neben meinem Studium ausführen würde. Was passiert dann mit dem Rentenversicherungsbeitrag, müsste ich diesen selbst/freiwillig einzahlen?
Danke für die Info.
Verfasst am: 20. 02. 2007 [08:58]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Grundsätzlich besteht für Sie als eingeschriebene Studentin Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Gleichzeitig dürfen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Sollten die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Studenten nicht gegeben sein, sind Sie mit Aufnahme der Honorartätigkeit hauptberuflich selbstständig und können sich bei der mhplus freiwillig versichern. Eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung tritt dann nicht ein. Es gibt aber Möglichkeiten der freiwilligen Rentenversicherung. Bitte setzen Sie sich für eine genaue Prüfung der Kranken- und Pflegeversicherung mit uns in Verbindung unter info@mhplus.de oder 01802-36 99 63.


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