Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Privatkrankenversicherung?

Autor Nachricht
Verfasst am: 10. 12. 2008 [17:10]
Schakal
Themenersteller
Dabei seit: 10.12.2008
Beiträge: 1
Guten abend,
1.Frage

ich habe fragen bzg. einer Privatkrankenversicherung, ich stehe momentan in einem festen arbeitsverhältniss, möchte mich aber anfang nächsten jahres Selbständig machen, mit was für kosten muss ich monatlich rechnen bei einer Privatkrankenversicherung?

2.Frage

Wenn ich jetzt auf 400€ Basis arbeiten würde, wehre ich dann immernoch Krankenversichert? Oder muss ich mich dort auch Privatversichern? Oder läuft dies noch in die Familienversicherung mit ein da, das monatliche einkommen weniger wie 400€ beträgt? Bin momentan noch 23

Oder muss mein verdienst im Minijob 401€ betragen das mein arbeitgebe geringfügig Krankenversicherungsbeitrag zahlt?

Ich danke schon mal im vorraus für die Antworten.

Mfg

Schakal
Verfasst am: 18. 12. 2008 [10:33]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

gerne beantworten wir Ihre Fragen:

1.)
Grundsätzlich handelt es sich hier um die Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich also nicht um eine private Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Beitrag bestimmt sich nach gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese wird durch alle Einnahmen und Geldmittel bestimmt, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder vebrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.

Allegemein sind die beitragspflichtigen Einnahmen höchstens bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3.675,00 €) zu berücksichtigen. Sind keine oder nur geringe Einkünfte vorhanden, werden die Beiträge nach einem gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag berechnet (2009: 1.890,00€). Ansonsten nach den tatsächlichen Einnahmen.

Für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige gilt als beitragspflichtige Einnahme die Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3.675,00 €). Werden niedrigere Einnahmen nachgewiesen, sind diese maßgebend; mindestens jedoch 75 % der gesetzlich festgelegten Bezugsgröße (2009: 1.890,00 €).

2.)
Bitte beachten Sie, dass die Familienversicherung an Altersgrenzen gebunden ist. Sie sind bis zum 23. Lebensjahr familienversichert, solange Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Bis zum 25. Lebensjahr wenn Sie sich in einer Schulausbildung befinden oder als Student immatrikuliert sind. Zudem ist die Familienversicherung an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Sie dürfen ein Gesamteinkommen bis 355,00 € monatlich haben. Handelt es sich um einen Mini-Job gilt die Grenze von 400,00 €. Üben Sie also einen Mini-Job bis 400,00 € aus, dann gilt die Familienversicherung weiterhin, wenn die anderen Vorraussetzungen erfüllt sind.


Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.