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Verfasst am: 15. 02. 2007 [23:57]
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leachim
Themenersteller
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1
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Wer bezahlt den die Krankenversicherung nach dem Arbeitslosengeld 1, sobald man in Hartz IV abrutscht, welches aber aufgrund von vorhandenem Vermögen nicht gezahlt wird ?
Falls man sich dann selbst weiterversichern möchte, was würde es kosten ?
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Verfasst am: 21. 02. 2007 [09:05]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Mit dem Ende des Leistungsanspruches auf Arbeitslosengeld endet auch die versicherungspflichtige Mitgliedschaft. Eine Weiterversicherung ist entweder als freiwillige Versicherung oder als Familienversicherter möglich.
Für Versicherte ohne eigenes Einkommen bzw. mit niedrigem Einkommen bis 816,37 ? beträgt der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 105,35 ? und zur Pflegeversicherung 15,95 ?, bei Nachweis von Kindern 13,88 ?. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht gestellt werden, eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Alternativ sollte geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung erfüllt sind.
Zur detaillierten Prüfung Ihrer Situation setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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