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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
für die Versicherungslücke vom 16.07.2011 bis 31.07.2011 besteht grundsätzlich ein nachgehender Leistungsanspruch, wenn beide Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig sind.
Jedoch müssen Sie sich für den Zwischenzeitraum familienversichern lassen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte ebenfalls einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört.
Sollte Ihre derzeitige Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft geführt werden, so wird Ihre freiwillige Versicherung für diese Versicherungslücke weitergeführt. Die in dieser Zeit anfallenden Beiträge sind von Ihnen zu entrichten.
Haben Sie noch weitere Fragen, so können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen: 07141/9790-0.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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