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Verfasst am: 23. 10. 2007 [21:20]
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DMS
Themenersteller
Dabei seit: 23.10.2007
Beiträge: 1
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Ich habe eine Frage: ich bin bei meiner Ehefrau familienversichert.
Ergo ist kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 350 Euro aus nebenberuflicher Tätigkeit möglich.
Was zählt dazu?
Wenn ein "Kunde" sich mit Bezahlung der Rechnung Zeit lässt, und anstatt im November plötzlich erst im Dezember zahlt und ich die Höchstgrenze im Dez. von 350 EUR ausschöpfe, habe ich im Nov ein Einkommen von max. 450 EUR im Dez....endet die Mitversicherung dann?
Was, wenn ich in einem Monat gar nichts einnehme, im nächsten Monat aber 450 EUR? Zählt also die Höchtsgrenze als Jahresdurchschnitt des Einkommens oder wird rein auf den Monat und das Einkommen dieses Monats geachtet?
MfG, DMS
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Verfasst am: 29. 10. 2007 [11:11]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht, wenn das erzielte Gesamteinkommen monaltich 1/7 der monatlichen Bezugsgröße, seit 01.01.2006 = 350,00 ?, nicht überschreitet.
Es wird zur Prüfung des regelmäßigen Gesamteinkommen eine vorausschauende Betrachtungsweise für das Kalenderjahr vorgenommen.
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