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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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zur 1. Frage:
Während der Elternzeit besteht grundsätzlich Beitragsfreiheit, die sich jedoch nur auf die Leistung selbst bezieht. Auf Grund weiterer Einnahmen besteht Beitragspflicht, da grundsätzlich kein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung besteht, da der Ehegatte privat versichert ist.
Damit die Höhe der Beitragszahlung ermittelt werden kann, benötigen wir Angaben über die Einkommensverhältnisse des Ehegatten und von Ihnen.
zur Frage 2:
Wenn Ihr Ehegatte seinen Job und die private Versicherung kündigt, sein Gesamteinkommen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2007: 350,00 ?) nicht überschreitet, ist eine beitragsfreie Familienversicherung bei Ihnen möglich.
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