Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Krankengeldanspruch

Autor Nachricht
Verfasst am: 21. 02. 2004 [15:49]
sabine39
Themenersteller
Dabei seit: 21.02.2004
Beiträge: 1
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
ich bin seit dem 21.01.03 arbeitsunfähig geschrieben...wurde dann am 10.02.03 von meinem arbeitgeber entlassen..da ich noch in der probezeit war...habe im juni 03 einen antrag auf berufliche reha gestellt und wurde erst im november zur medizinischen reha geschickt ..danach sollte entschieden werden ob ich eine berufliche bekomme.
bis heute hab ich noch keinen bescheid.
musste jetzt vor zwei wochen zum mdk der krankenkasse.in dem gutachten steht das meine erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet und aus medizinischer sicht auf dauer arbeitsunfähig bin.das ich nur noch sitzende tätigkeiten machen darf.
daraufhin hab ich ein schreiben von der krankenkasse erhalten das ich mich dem arbeitsamt zur verfügung stellen muss da ich wieder arbeiten kann...zwar nicht in meinem beruf sondern andere tätigkeiten...§ 121 sgb V ...und kein krankengeld mehr bekomme....von meinem rehaberater hab ich erfahren dass dieses gesetz nur für arbeitslose gilt die vor der au schon arbeitslos waren ...stimmt das ? und wie soll ich mich verhalten? hab mich zwischenzeitlich dem arbeitsamt mit eine au bescheinigung zur verfügung gestellt..bekomme aber kein arbeitslosengeld weil ich au bin..jetzt stehe ich hier mit meinen kinder nur mit meiner witwenrente und bekomme nirgends geld....ist das so richtig?...müsste ich nicht noch krankengeld bekommen? die 78 wochen sind noch nicht voll.....oder bekomme ich arbeitslosengeld trotz krankheit?
ich danke euch für eure antwort
viele grüsse
sabine
Verfasst am: 24. 02. 2004 [15:33]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Eine kompetente allumfassende Beratung ist uns auf diesem Wege nicht
möglich (keine Fallunterlagen). Bitte wenden Sie sich per Mail-info@mhplus.de unter Angabe Ihrer Versichertennummer an uns.


Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.