Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Abzüge vom Krankengeld

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Verfasst am: 10. 06. 2004 [12:59]
lunagirl
Themenersteller
Dabei seit: 10.06.2004
Beiträge: 2
Ich bin als freiwilliges Mitglied (selbstständig ) bei der mh plus versichert. ( mit Krankengeldbezug ab der 7. Woche )

Muß ich als Selbstständiger und freiwillig Versicherter vom Krankengeld ebenfalls wie Arbeitnehmer Beiträge zur Renten / und Arbeitslosenversicherung leisten?

Als Selbstständiger bin ich doch nicht rentenversicherungspflichtig und im übrigen auch nicht arbeitslosenversichert, sodas ich an das Arbeitsamt auch garkeine Ansprüche habe. Wenn ich keine Ansprüche ableiten kann, kann doch auch kein Beitrag von mir gefordert werden ?

Vielen Dank für die Information.
Verfasst am: 07. 07. 2004 [11:40]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Als Selbstständiger mit Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie im Leistungsfall keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Es sei denn, Sie zahlen beim Rentenversicherungsträger freiwillig Beiträge ein,
dann werden diese auch beim Krankengeld einbehalten und an den RV-Träger weitergeleitet - dieser Sachverhalt wird aber vor Beginn der Krankengeldzahlung von der Fachabteilung durch schriftliche Anfrage beim Versicherten geklärt.


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