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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Im Gesetz ist verankert, dass Versicherte Haushaltshilfe (HHi) erhalten, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung, ambulanter oder stationärer Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lbj.
noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen
ist. Der Anspruch besteht aber nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die Aussage Ihrer Krankenhasse trifft leider zu.
Die mhplus gewährt ihren Versicherten als satzungsmäßige Mehrleistung darüber hinaus HHI - soweit nicht arbeitsrechtliche Regelungen eine entsprechende Leistung vorsehen - soweit und solange dem Versicherten nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lbj. noch nicht vollendet hat.
Gern möchten wir Ihnen mehr unserer attraktiven Mehrleistungen und Bonusmodelle vorstellen-
wenden Sie sich ganz einfach an info@mhplus.de .
Wir wünschen Ihnen gute Besserung und baldige Genesung.
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