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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Bei einer Entbindung im Krankenhaus wird von der mhplus BKK die Kosten für die Haushaltshilfe durch Vorlage des Antrages auf Haushaltshilfe, der Abrechnung der Haushaltshilfe, der Bestätigung über die Arbeitszeiten vom Arbeitgeber des Ehemannes und einer ärztlichen Bescheinigung bis zu 8 Stunden täglich ausbezahlt.
Der kalendertägliche Höchstsatz beträgt hierbei 83,13 ?, wobei ab dem 7. Tag nach der Entbindung ein Eigenanteil von 10% täglich zu leisten ist.
Übernimmt für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes die Schwiegermutter die Haushaltsführung beteiligt sich die mhplus BKK an den für die Schwiegermutter entstanden Fahkosten mit 0,20 ? pro gefahrenen Kilometer. Die gilt jeweils pro gefahrene Fahrstrecke.
Sollte uns jedoch für Personen, die mit der werdenden Mutter bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind ein Verdienstausfall nachgewiesen werden können, wird dieser ebenfalls bis zum einem maximalen Betrag von 83,13 ? pro Tag ausbezahlt.
In jeden Fall ist es sinnvoll sich bei uns vorab telefonisch über die genaue "Fallkonstellation" zu informieren.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne.
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