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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
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Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Dauer: Sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.
Personen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben keinen Anspruch auf Entbindungsgeld.
Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2003 das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz ? GMG) verabschiedet. Der Bundesrat hat ihm am 17. Oktober 2003 zugestimmt. Es trägt das Datum vom 14. November 2003 und ist im Bundesgesetzblatt Teil I vom 19. November 2003, Seite 2190 ff. veröffentlicht.
Der Wegfall des Anspruchs auf Entbindungsgeld tritt zum 01. Januar 2004 in Kraft und gilt für alle Entbindungen ab dem 01.01.2004.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
Frauen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoeinkommens haben, z.B. weil Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen, aber im Falle der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben (weil Sie z.B. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Sind Sie aber über Ihren Ehegatten familienversichert, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210,00? zu erhalten.
Entsprechende Anfragen stellen Sie bitte an das
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228/619-1888.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
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