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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Selbstverständlich fördert die mhplus auch die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, die von Dritten angeboten werden. Als gesetzliche Krankenkasse orientieren wir uns dabei an den Auflagen des Handlungsleitfadens der Spitzenverbände der Krankenkassen ( nach § 20 SGB V). Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Zuschüsse nur für seriöse und qualitätsgesicherte Angebote verwendet werden.
Sofern die von Ihnen ausgewählten Präventionsmaßnahmen dem oben genannten Handlungsleitfaden entsprechen, gewähren wir bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung, einer kurzen Beschreibung des Kurses und eines Qualifikationsnachweises des Kursleiters nach Abschluss des Kurses einen Zuschuss in Höhe von 80 % der entstandenen Kurskosten, max. jedoch 150,- ? je Maßnahme für jedes Präventionsfeld (Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung) pro Kalenderjahr.
Hat der Kursleiter eine stattlich anerkannte Ausbildung, so kann sich die mhplus an den Kosten beteiligen.
Sollten Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an.
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