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Verfasst am: 08. 04. 2010 [10:22]
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cahuro
Themenersteller
Dabei seit: 08.04.2010
Beiträge: 2
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Die Krankengymnastikpraxis, wo ich in Behandlung war, bietet an, dass man eine Jahresmitgliedschaft abschließt, und dann unter Anleitung von ausgebildeten Physiotherapeuten an deren Geräten trainieren kann (keine Kurse), die speziell für Krankengymnastik und Prävention eingesetzt werden.
Laut deren Aussage wird diese Mitgliedschaft von den BKKs bezuschusst. Im Forum habe ich jedoch immer anders lautende Aussagen seitens der mhplus gelesen.
Können Sie mir sagen, ob sich zwischenzeitlich daran was geändert hat und wenn ja, welche Kriterien erfüllt werden müssen, um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können?
Vielen Dank.
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Verfasst am: 04. 05. 2010 [14:04]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
Eine Kostenbeteilung für eine Jahresmitgliedschaft kann nicht erfolgen. Ebenso ist eine Kostenbeteiligung für ein Training, das vorwiegend an Geräten stattfindet ausgeschlossen. Eine Kostenbeteiligung ist jedoch bei Präventionsmaßnamen möglich, wie zum Beispiel einem abgeschlossenen Rückenschulkurs, wenn die Qualifikation des Kursleiters erfüllt ist.
Wir bieten umfangreiche Präventionsangebote an. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter www-mhplus.de. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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