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Verfasst am: 10. 11. 2005 [13:38]
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Christian
Themenersteller
Dabei seit: 10.11.2005
Beiträge: 2
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Hallo und Grüß Gott,
ich hätte da eine wichtige Frage:
Ich bin als Gewerbetreibender selbständig tätig.
Es besteht eine freiwillige Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 29. Tag.
Das heißt also, wenn ich 35 Tage lang krank sein sollte, würde ich für die Tage 29-35 Krankengeld bekommen.
Das Krankengeld berechnet sich mit 70% des Einkommens laut dem letzten ESt-Bescheid. Richtig?
Krankengeld als Lohnersatzleistung wird ja nur dann gezahlt, wenn ein Einkommensverlust durch die Krankheit entsteht.
Da ich selbständig tätig bin und auch weitere Mitarbeiter beschäftige, die den Betrieb während einer angenommenen Krankheit weiterführen könnten, würde ja für mich kein Einkommensverlust entstehen.
Besteht hier trotzdem Anspruch auf Krankengeld?
Für Antworten bedanke ich mich bereits sehr herzlich im voraus.
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Verfasst am: 11. 11. 2005 [15:27]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Die Berechnung des Krankengeldes mit 70% des Einkommens wäre richtig.
Anspruch auf Krankengeld besteht jedoch nur, wenn dem Versicherten durch die Arbeitsunfähigkeit ein Einkommensverlust entsteht.
Sollten die Mitarbeiter Ihren Betrieb weiterführen, hätten Sie keinen Anspruch auf Krankengeld, da Ihnen folglich kein Einkommensverlust entsteht.
In diesem Fall wäre es wohl sinnvoller die freiwillige Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld abzuschließen bzw. dies umzustellen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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