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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Für die Zeit in der Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit bewilligt bekommen, übernehmen diese entsprechend die Beitragszahlung.
Nach Ihrem Leistungsbezug der Agentur für Arbeit müssten Sie für Ihren weiteren Versicherungsschutz eine freiwillige Mitgliedschaft durchführen. Die Beitragshöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe Ihrer Einnahmen, jedoch werden mindestens Beiträge aus der gesetzlich vorgegebenen Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 840,00 Euro berechnet.
Sollten Ihre Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung höher sein, so findet die Berechnung nach den tatsächlichen Einkünften statt. Die Höchstbemessungsgrundlage liegt monatlich bei 3.675,00 Euro.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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