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[Geschlossen] Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld?

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Verfasst am: 23. 05. 2009 [10:19]
Arbeitslos
Themenersteller
Dabei seit: 23.05.2009
Beiträge: 1
Ich war bisher als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert und werde wegen einer betriebsbedingten Kündigung demnächst arbeitslos sein.
15 Monate werde ich Arbeitslosengeld beziehen und in dieser Zeit übernimmt das Arbeitsamt (denke ich) meine Beiträge zur Krankenversicherung. Was geschieht danach, falls ich keinen neuen Job mehr finden werde? Muss ich mich dann freiwillig versichern? Und wie wird dann der Beitrag berechnet? Ich bin nicht verheiratet und werde kein Hartz-IV erhalten denn ich habe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Verfasst am: 26. 05. 2009 [11:47]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Für die Zeit in der Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit bewilligt bekommen, übernehmen diese entsprechend die Beitragszahlung.

Nach Ihrem Leistungsbezug der Agentur für Arbeit müssten Sie für Ihren weiteren Versicherungsschutz eine freiwillige Mitgliedschaft durchführen. Die Beitragshöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe Ihrer Einnahmen, jedoch werden mindestens Beiträge aus der gesetzlich vorgegebenen Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 840,00 Euro berechnet.

Sollten Ihre Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung höher sein, so findet die Berechnung nach den tatsächlichen Einkünften statt. Die Höchstbemessungsgrundlage liegt monatlich bei 3.675,00 Euro.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Freundliche Grüße
Ihre mhplus


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