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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Ja, dies trifft grundsätzlich zu.
Richtet man den Blick beispielsweise auf das Land Baden-Württemberg, so waren in den letzten Jahren kaum langanhaltende Streikmaßnahmen zu verzeichnen. In den meisten Fällen nur Warnstreiks (Dauer meist ein Tag). Für die einzelne Krankenkasse insbesondere Betriebskrankenkasse kann dies unterschiedliche Auswirkungen haben. Traditionelle und auf bestimmte Betriebe oder Branchen konzentrierte Betriebskrankenkassen sind oft stärker betroffen als offene Betriebskrankenkassen, da hier durch die Betreuung vieler unterschiedlicher Betriebe eine breite Streuung des Risikos gegeben ist. Denn nicht in allen Branchen wird gleichzeitig gestreikt.
Die Krankenkassen haben, um solche Schwankungen auszugleichen, laut Gesetzgeber Rücklagen zu bilden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Arbeitsentgeltbestandteile, die bisher nicht der Beitragsbemessung zu Grunde gelegt werden konnten, als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Gutverdienende Arbeitnehmer können so zu weiteren Zahlungen herangezogen oder Beiträge auch auf Einmalzahlungen im Streikmonat erhoben werden. Der finanzielle Effekt durch Lastenverschiebungen im Risikostrukturausgleich spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle. Unter Umständen kann für eine Krankenkasse also auch ein Nullsummenspiel als Ergebnis herauskommen.
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