|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
|
Beim Bezug von Überbrückungsgeld muss der gesamte Zahlbetrag des Überbrückungsgeldes zur Beitragsbemessung herangezogen werden, dies bedeutet, dass auch die Zuschüsse, welche von der Bundesagentur für Arbeit für Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden, berücksichtigt werden.
Weiterhin empfiehlt sich bei Existenzgründern eine Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld, da diese noch keinen Verdienstausfall nachweisen können. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt momentan noch 12,5%.
Die Berechnung erfolgt wie beschrieben:
Zahlbetrag * 6,25% (Hälfte des ermäßigten Beitragssatzes) = X (wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet)
danach: X * 2 = Beitrag zur Krankenversicherung
Für die Pflegeversicherung erfolgt die gleiche Berechnung. Der Beitrag beträgt hier 1,7% wenn bereits ein Kind erzogen wurde und 1,95% wenn noch kein Kind erzogen wurde.
Gerne können wir Ihnen aber auch ein schriftliches Angebot unterbreiten. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer privaten Absicherung des Krankengeldes über die Versicherungsgruppe der Barmenia, welche für mhplus - Versicherte besonders günstige Tarife anbietet.
|