Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Beitragsberechnung

Autor Nachricht
Verfasst am: 03. 05. 2005 [13:01]
Felix
Themenersteller
Dabei seit: 03.05.2005
Beiträge: 1
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde zukünftig Überbrückungsgeld beziehen und möchte mir den zukünftigen Beitragssatz errechnen um meine finanzielle Situation besser einschätzen zu können.
Wie lautet die Formel?

MfG

Felix
Verfasst am: 17. 05. 2005 [11:45]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Beim Bezug von Überbrückungsgeld muss der gesamte Zahlbetrag des Überbrückungsgeldes zur Beitragsbemessung herangezogen werden, dies bedeutet, dass auch die Zuschüsse, welche von der Bundesagentur für Arbeit für Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden, berücksichtigt werden.

Weiterhin empfiehlt sich bei Existenzgründern eine Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld, da diese noch keinen Verdienstausfall nachweisen können. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt momentan noch 12,5%.

Die Berechnung erfolgt wie beschrieben:

Zahlbetrag * 6,25% (Hälfte des ermäßigten Beitragssatzes) = X (wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet)

danach: X * 2 = Beitrag zur Krankenversicherung

Für die Pflegeversicherung erfolgt die gleiche Berechnung. Der Beitrag beträgt hier 1,7% wenn bereits ein Kind erzogen wurde und 1,95% wenn noch kein Kind erzogen wurde.

Gerne können wir Ihnen aber auch ein schriftliches Angebot unterbreiten. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer privaten Absicherung des Krankengeldes über die Versicherungsgruppe der Barmenia, welche für mhplus - Versicherte besonders günstige Tarife anbietet.






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