Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Integrierte Versorgungsverträge und alternative Medikamente

Autor Nachricht
Verfasst am: 27. 07. 2009 [22:10]
martin615
Themenersteller
Dabei seit: 27.07.2009
Beiträge: 2
Guten Tag,

wir sind am Überlegen, ob wir aufgrund Ihrer Angebote im Bereich alternativer Medizin (speziell vor allem anthroposophische Therapien) zur mhplus wechseln. Hierzu hätte ich einige Fragen:

1. Sie haben einen Vertrag zur Integrierten Versorgung (IGV) mit der anthroposophischen Medizin. Aber wer ist genau der Vertragspartner? Ist es derselbe Vertrag, den auch schon einige andere Kassen abgeschlossen haben?

2. Welche Kündigungsfristen haben die IGV-Verträge? Kann es uns passieren, dass die mhplus kurz nach unserem Beitritt den IGV-Vertrag einfach kündigt?

3. Ich habe im Internet einen Hinweis gefunden, dass die mhplus ab 01.09.2009 einen Zusatztarif zu alternativen Medikamenten anbieten will und die Genehmigung dazu noch aussteht. Können Sie dazu mehr Infos geben? Was genau ist geplant? Wie soll der Tarif aussehen? Welche Medikamentengruppen sind erfasst? Und ist die Genehmigung (seitens der BVA) nicht eine reine Formsache? Schließlich bieten bereits mehrere Kassen solche Tarife an.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und viele Grüße,

Martin
Verfasst am: 30. 07. 2009 [13:03]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Guten Tag,

gerne beantworten wir Ihre Fragen:

1. Die mhplus hat einen Vertrag mit dem "Dachverband anthroposophischer Medizin in Deutschland" (DAMID). Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage des DAMID unter www.damid.de/Integrierte Versorgung.

2. Sie selbst haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Teilnahme dem Arzt gegenüber zu widerrufen. Eine Kündigung des IGV Vertrages seitens der mhplus ist derzeit nicht geplant.

3. Die mhplus wird - vorbehaltlich der Genehmigung des BVA - ab 01.09.2009 einen Wahltarif Arzneimittel der besonderen Therapieformen anbieten. Erstattungsfähig sind dabei Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapieformen (Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie). Die noch ausstehende Genehmigung wird als reine Formsache gesehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass vor der BVA Genehmigung seitens der mhplus keine konkreten Leistungsinhalte und Prämien veröffentlicht werden dürfen.


Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.