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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
gerne beantworten wir Ihre Frage!
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Die mhplus kann nach dem Willen des Gesetzgebers nur die Kosten für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel in Höhe der vertraglich vereinbarten Kosten übernehmen.
Nach dem sogenannten Versorgungsstrukturgesetzes, in Kraft seit 01.01.2012 erhalten die Krankenkassen einen Gestaltungsspielraum für Satzungsregelungen, u. a. im Bereich der nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel, die nicht ausgeschlossen sind. Hier könnten beispielsweise Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie und der anthroposophischen Medizin in Frage kommen. Konkrete Änderungen aufgrund dieser Gesetzesänderung bestehen derzeit jedoch noch nicht.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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