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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Guten Tag,
gerne beantworten wir Ihre Anfrage!
In Baden-Württemberg kann die Rotavirus-Impfung seit dem 01.10.2011 direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Eine Erstattung von Rechnungen oder Privatrezepten ist hier nicht möglich.
In anderen Bundesländern können die Kosten für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) und der Zahlungsquittung im Original übernommen werden. Für die ärztliche Leistung und Beratung erstatten wir Ihnen den Höchstsatz von 9,32 Euro. Das entspricht dem einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, für die Ziffern 1 und 375.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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