[Geschlossen] Mitgliedschaft bei der mhplus?
| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 15. 06. 2011 [09:24]
|
|
skprivat
Themenersteller
Dabei seit: 15.06.2011
Beiträge: 1
|
Hallo zusammen, vielleicht kann mir einer kompetent und endgültig weiterhelfen.
Ich bin seit Jahren bei der MHPlus versichert und war auch immer sehr zufrieden.
Meine Freundin, seither bei der AOK, hat nun das Problem das bei Ihr ALG1 ausgelaufen ist, sie würde nun in ALG2 rutschen, tut sie aber nicht, weil sie mit ihren 31 Jahren "leider noch einen Bausparvertrag hat und noch eine Lebensversicherung, somit sagt das Amt,, lösen Sie erstmal das auf, "verleben" sie diese Gelder und dann kommen Sie wieder, wenn sie Anspruch auf ALG2 haben.
Soweit so gut, nun läuft aber in dem Fall auch die Zahlung der Krankenkassenbeiträge aus, d.h. Sie kann bei der AOK bleiben, wenn Sie nun aus eigener Tasche im Monat 148€ zahlt.
Frage:
-ist ein Wechsel zur MHPlus möglich?
-wenn ja zu welchen Konditionen?
-wie ist es wenn wir im Oktober, bzw. Novemer heiraten werden, ist sie
dann über mich als Familienversicherung mitversicherbar.
Danke
Steve
|
|
Verfasst am: 15. 06. 2011 [11:44]
|
|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
|
Guten Tag,
wir freuen uns, dass sich Ihre Freundin bei der mhplus versichern möchte!
Ein Wechsel zur mhplus ist möglich. Die Mitgliedschaft bei der AOK muss unter Einhaltung der 2-Monats-Frist schriftlich gekündigt werden. Sollte die Kündigung im Juni 2011 bei der AOK eingehen und die Bindungsfrist von 18 Monaten ist gegeben, dann wäre ein Wechsel zur mhplus zum 01.09.2011 möglich.
Eine freiwillige Mitgliedschaft würde dann zum 01.09.2011 durchzuführen sein. Die Höhe der Beiträge errechnet sich aufgrund des Einkommens. Da Beitragssätze, Gesetze und Richtlinien die gleichen sind wie bei der AOK, würde der Mindestbeitrag im Monat 145,64 Euro betragen (vorausgesetzt, die Einkünfte betragen monatlich weniger als 851,67 Euro). Ansonsten wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung individuell aus den Einkünften berechnet (Kankenversicherung: 14,9%, Pflegeversicherung: 2,2%).
Sobald Sie verheiratet sind, ist eine Familienversicherung eventuell möglich. Voraussetzung ist, dass keine anderweitige Versicherung besteht, dass das Einkommen weniger als 365 Euro im Monat beträgt oder nur ein Mini-Job ausgeübt wird und keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Gerne senden wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zur Mitgliedschaft und Familienversicherung bei der mhplus zu!
|
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.
|