Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Mitgliedschaft bei 2-wöchiger Arbeitslosigkeit

Autor Nachricht
Verfasst am: 24. 05. 2011 [21:40]
Andreky
Themenersteller
Dabei seit: 24.05.2011
Beiträge: 1
Ich möchte zum 15.07.2011 meinen Job kündigen und habe einen neuen Vertrag zum 01.08.2011 unterschrieben.
Muss ich mich für den halben Monat freiwillig versichern oder wie ist das genaue Prozedere? Besteht Nachversicherungspflicht?
Verfasst am: 25. 05. 2011 [12:00]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

für die Versicherungslücke vom 16.07.2011 bis 31.07.2011 besteht grundsätzlich ein nachgehender Leistungsanspruch, wenn beide Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig sind.

Jedoch müssen Sie sich für den Zwischenzeitraum familienversichern lassen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte ebenfalls einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört.

Sollte Ihre derzeitige Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft geführt werden, so wird Ihre freiwillige Versicherung für diese Versicherungslücke weitergeführt. Die in dieser Zeit anfallenden Beiträge sind von Ihnen zu entrichten.

Haben Sie noch weitere Fragen, so können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen: 07141/9790-0.

Freundliche Grüße

Ihre mhplus


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