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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie können als freiwillig Versicherter Grenzgänger Mitglied der mhplus bleiben.
Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, d.h. alle Einnahmen, die Ihnen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, werden berücksichtigt.
Wechsel in die privaten Krankenversicherung - Freiwillige Krankenversicherung Ihrer Ehefrau
Der Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich nach den monatlichen Einnahmen Ihrer Ehefrau. Liegen diese Einnahmen unter 1.856,25 Euro, werden zusätzlich auch Ihre Einkünfte zugrunde gelegt. Davon wird für jedes Kind ein Betrag von 851,67 Euro (für familienversicherte Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung 511,00 Euro) abgezogen. Der sich ergebende Bruttobetrag wird halbiert und eventuell auf 1.856,25 Euro gekürzt.
Eine kostenfreie Familienversicherung Ihrer beiden Kinder über Ihre Ehefrau ist jedoch nur möglich, wenn Ihre monatlichen Einnahmen 4.125,00 € nicht übersteigen und nicht regelmäßig höher sind, als das Gesamteinkommen Ihrer Frau. Sie hätten hier die Möglichkeit Ihre Kinder zum Mindestbeitrag freiwillig zu versichern. Der Mindestbeitrag pro Kind beträgt monatlich 126,90 Euro zur Krankenversicherung und 16,61 Euro bzw. 18,74 Euro (für Kinderlose) in der Pflegeversicherung.
Um Ihnen ein individuelles Angebot zu berechnen, möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrer mhplus in Verbindung zu setzen.
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