[Geschlossen] IPP Induratio Penis Plastica
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Verfasst am: 30. 12. 2010 [11:03]
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Andreas
Themenersteller
Dabei seit: 30.12.2010
Beiträge: 1
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Ich finde es sehr bedauerlich,
das die mhplus sich in keinster Weise an meinen Behandlungskosten beteidigen will. Habe ich wohl eine OP gewählt die nicht in Ihrem Leisungskatalog steht, ist aber die Erfolgreichste bei dieser Krankheit! Bei der Nesbit-OP die Sie zahlen würde mein Penis um 5 cm kürzer sein und die Verhärtung von 4x1cm im Penis bleiben. Wenn das mit der verkürzten Läng noch hinhauen würde, würde es Probleme mit der Steiffigkeit geben da die Durchblutung durch die Verhärtung gestört ist!
Ich erwartet nicht, das die gesammten Kosten von ca.12.000€ übernommen werden aber die Kosten für die OP-Methode die Sie in Ihrem Katalog haben, die ca.7.000€. Nicht das geringste entgegenkommen! Sehr bedauerlich das bei Ihnen kein Interesse an der bestmöglichsten Behandlungsmethode gibt. Eine Techniker-Krankenkasse (z.B.) sieht das anderst! Meine Frage:Haben andere Mitglieder auch solche Probleme?
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Verfasst am: 04. 01. 2011 [09:54]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Sozialgesetzbuch genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach § 12 SGB V zur Verfügung. Eine Vorgabe des Sozialgesetzbuches ist es, dass die Behandlungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Wird eine „besondere Behandlungsmethode“ im Vorfeld bei der Krankenkasse beantragt, wird in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkassen einbezogen, um ggf. auch Behandlungsalternativen aufzuzeigen.
Da dies sehr individuell für den Betroffenen sein kann, ist vor Durchführung der Leistung ein Kontakt mit der Krankenkasse erforderlich.
Eine Verrechnung für Kosten einer “zugelassenen“ mit einer "ggf. extra ausgeschlossenen“ Leistung darf aufgrund der Qualitäts- und Zulassungsvoraussetzungen (welche eben nicht erfüllt sind) nicht erfolgen! Es gilt i.d.R. bei der Kostenübernahme „komplett“ oder „gar nicht“!
Unabhängig von der Zulassung der Behandlungsmethode scheitert eine Kostenübernahme, wenn die Operation nicht von einem zugelassenen Arzt oder Krankenhaus erfolgt.
Zu klären wäre also:
+ Ist der Behandler ein Vertragsarzt?
+ Ist die Operationsmethode zugelassen, wenn nicht warum und welche Alternativen gibt es?
Falls diese Fragen noch nicht abschließend mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter geklärt wurden, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit unseren Kollegen/-innen.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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