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Verfasst am: 09. 03. 2010 [22:15]
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Gerd
Themenersteller
Dabei seit: 09.03.2010
Beiträge: 1
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Hallo.
Ich war längere Zeit bis zum Jahre 2000 Selbständig und auch Privatversichert bei der SDK. Seit 2000 im Dez bin ich wieder in einem festen Arbeitverhältnis Vollzeit und somit Pflichtversichert und habe mich bei Ihrer BKK angemeldet. Nunmehr sind fast 10 Jahre vergangen. Weitere 4 Jahre werden noch vergehen, dann kann ich den Rentenantrag stellen mit 63 und habe evtl Abzüge. Oder es vergehen noch 6 Jahre ohne Abzüge der Rente.
Ich habe aus der Presse erfahren dass man 20 Jahre ununterbrochen pflichtversichert gewesen sein muss um den normalen Krankenkassenbeitrag aus der Rente bezahlen zu können. Andernfalls ist ein wesentlich höherer Beitrag zu zahlen.
Wie errechnet sich das?
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Verfasst am: 05. 05. 2010 [10:29]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Versicherungspflichtig sind Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Zeitraums Mitglied oder familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre mhplus
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