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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu dem Thema Ernährungsumstellung:
Eine Kostenerstattung kann eventuell im Rahmen einer Patientenschulung nach § 43 SGB V vorgenommen werden ( max. 80% der Kosten ). Dazu muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, die ggf. eine Stoffwechselstörung bzw. einen BMI über 30 ausweist. Der Kostenvoranschlag und das Attest müssen uns vor Beginn der Schulungsmassnahme zur Prüfung vorliegen.
Der Behandler muss folgende Qualifikationen aufweisen: Arzt, Diätassistent(in) oder Oecotrophologe. Schulungen, die von Heilpraktikern durchgeführt werden sind auf jeden Fall von der Erstattung ausgeschlossen.
Wir haben keine Kenntnisse, welche Informationen aus den Blutwerten gewonnen werden.
Weiterhin gibt es auch keine Zusammenarbeit der mhplus mit Behandlern, die diese Ernährungsumstellung anbieten und begleiten.
Wir hoffen, wir konnte Ihnen weiterhelfen?
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