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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Es tut uns leid, dass Sie erst heute Antwort von uns erhalten. Aufgrund technischer Probleme konnten wir Ihre Anfrage nicht früher beantworten.
Die Anwartschaftsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichern zu können. Sie beinhaltet keinen Leistungsanspruch für die Zeit des Auslandsaufenthalts. Voraussetzung für eine Anwartschaftsversicherung ist, dass Ihr Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist.
Bei einem privaten Aufenthalt im Ausland ist dies nicht möglich.
Für den Fall, dass Sie aus dem Ausland zurückkehren und nicht durch ein Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig werden, können Sie jedoch als "Nichtversicherter" wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden.
Wir können Ihnen eine Anwartschaftsversicherung für die Pflegeversicherung anbieten. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkommen, haben Sie die Vorversicherungszeiten erfüllt und können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne per E-Mail an uns wenden: info@mhplus.de
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